Rauchmelderpflicht in allen Wohnungen!
Die gesetzliche Verpflichtung zum Einbau von Rauchwarnmeldern ist in Deutschland nicht bundesweit einheitlich. Es existieren unterschiedliche Fristen, bis wann Sie Ihre Rauchmelder in den Wohnungen installiert
haben müssen:
Land | Neubauten ab | Bestandsbauten Ausstattung bis spätestens |
Baden-Württemberg | 2013 | 31.12.2014 |
Bayern | 2013 | 31.12.2017 |
Berlin | in Planung | |
Brandenburg | in Planung | |
Bremen | 2010 | 31.12.2015 |
Hamburg | 2006 | 31.12.2010 |
Hessen | 2005 | 31.12.2014 |
Mecklenburg-Vorpommern | 2006 | 31.12.2009 |
Niedersachsen | 2012 | 31.12.2015 |
Nordrhein-Westfalen | 2013 | 31.12.2016 |
Rheinland-Pfalz | 2003 | 12.07.2012 |
Saarland | 2004 | 31.12.2016 |
Sachsen | 2016 | --- |
Sachsen-Anhalt | 2009 | 31.12.2015 |
Schleswig-Holstein | 2005 | 31.12.2010 |
Thüringen | 2008 | 31.12.2018 |
Als Eigentümer oder Verwalter sind Sie für die Montage gemäß den Regelungen der einzelnen Landesbauordnungen verantwortlich. Diese Verpflichtung umfasst neben der Montage der Geräte auch den Austausch nicht mehr funktionstüchtiger Rauchmelder. Die jährliche Sicherstellung der Betriebsbereitschaft (Wartung) obliegt jedoch in einigen Bundesländern den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer oder Verwalter übernimmt diese Verpflichtung.
Das Gesetz schreibt vor, dass alle Schlafräume samt der dazugehörigen Fluchträume mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein müssen (Mindesanzahl). Die Ausstattung von Gemeinschaftsräumen ist derzeit nicht gesetzlich vorgeschrieben.