Rauchmelderpflicht in allen Wohnungen!

Die gesetzliche Verpflichtung zum Einbau von Rauchwarnmeldern ist in Deutschland nicht bundesweit einheitlich. Es existieren unterschiedliche Fristen, bis wann Sie Ihre Rauchmelder in den Wohnungen installiert

haben müssen:

Land Neubauten ab Bestandsbauten Ausstattung bis spätestens
Baden-Württemberg 2013 31.12.2014
Bayern 2013 31.12.2017
Berlin in Planung
Brandenburg in Planung
Bremen 2010 31.12.2015
Hamburg 2006 31.12.2010
Hessen 2005 31.12.2014
Mecklenburg-Vorpommern 2006 31.12.2009
Niedersachsen 2012 31.12.2015
Nordrhein-Westfalen 2013 31.12.2016
Rheinland-Pfalz 2003 12.07.2012
Saarland 2004 31.12.2016
Sachsen 2016 ---
Sachsen-Anhalt 2009 31.12.2015
Schleswig-Holstein 2005 31.12.2010
Thüringen 2008 31.12.2018

Als Eigentümer oder Verwalter sind Sie für die Montage gemäß den Regelungen der einzelnen Landesbauordnungen verantwortlich. Diese Verpflichtung umfasst neben der Montage der Geräte auch den Austausch nicht mehr funktionstüchtiger Rauchmelder. Die jährliche Sicherstellung der Betriebsbereitschaft (Wartung) obliegt jedoch in einigen Bundesländern den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer oder Verwalter übernimmt diese Verpflichtung.

Das Gesetz schreibt vor, dass alle Schlafräume samt der dazugehörigen Fluchträume mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein müssen (Mindesanzahl). Die Ausstattung von Gemeinschaftsräumen ist derzeit nicht gesetzlich vorgeschrieben.

 

 

 

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