Strafzahlung bei Verwendung ungeeichter Zähler
Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass gemäß §§ 19, 25 Eichgesetz die Verwendung von Zählern, deren Beglaubigung abgelaufen ist, untersagt ist.
Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass gemäß §§ 19, 25 Eichgesetz die Verwendung von Zählern, deren Beglaubigung abgelaufen ist, untersagt ist.
Seit dem 01. Januar 2015 sind Gebäudeeigentümer bzw. Wohnungseigentümergemeinschaften gesetzlich verpflichtet, die Neuinstallation sowie den Tausch von Wärme- und Wasserzählern den Eichbehörden
Seit Ende 2013 muss die Wärmemenge, die auf die zentrale Warmwasserversorgung entfällt, mit einem gesonderten Wärmemengenzähler gemessen werden.
Die gesetzliche Verpflichtung zum Einbau von Rauchwarnmeldern ist in Deutschland nicht bundesweit einheitlich. Es existieren unterschiedliche Fristen, bis wann Sie Ihre Rauchmelder in den Wohnungen installiert
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