Strafzahlung bei Verwendung ungeeichter Zähler

Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass gemäß §§ 19, 25 Eichgesetz die Verwendung von Zählern, deren Beglaubigung abgelaufen ist, untersagt ist.

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Neues Mess- und Eichgesetz ab 01.01.2015!

Seit dem 01. Januar 2015 sind Gebäudeeigentümer bzw. Wohnungseigentümergemeinschaften gesetzlich verpflichtet, die Neuinstallation sowie den Tausch von Wärme- und Wasserzählern den Eichbehörden

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Wärmemengenzähler für die Ermittlung der Warmwasserkosten

Seit Ende 2013 muss die Wärmemenge, die auf die zentrale Warmwasserversorgung entfällt, mit einem gesonderten Wärmemengenzähler gemessen werden.

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Rauchmelderpflicht in allen Wohnungen!

Die gesetzliche Verpflichtung zum Einbau von Rauchwarnmeldern ist in Deutschland nicht bundesweit einheitlich. Es existieren unterschiedliche Fristen, bis wann Sie Ihre Rauchmelder in den Wohnungen installiert

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Rauchwarnmelder Ei650

Ei650 RWM mit StiWa Logo RGB klein

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