Unsere Dienstleistungen im Überblick

Die Firma H.E. Zühlke GmbH ist spezialisiert auf die verbrauchsgerechte Erfassung und Abrechnung von Heiz- und Betriebskosten.

Gerne unterbreiten wir Ihnen ein individuelles Angebot.

Heiz- und Betriebskostenabrechnung

Heiz- und Betriebskosten­abrechnung inkl. Ablesung der Messgeräte gemäß gesetzlicher Vorgaben

Überwachung

Überwachung von Eichfristen

Rauchmelder

Vermietung, Verkauf und Wartung von Rauchwarnmeldern auf Funkbasis

Vermietung, Verkauf und Montage

Vermietung, Verkauf und Montage von elektronischen Heizkostenverteilern, Wärmemengen­zählern, Warm- und Kaltwasserzählern auf Funkbasis

Trinkwasser­untersuchung / Legionellen­prüfung

Durchführen von Trinkwasser­untersuchung / Legionellen­prüfung  Mehr erfahren

Ihre Vorteile

Unser Service bietet Ihnen als Hauseigentümer bzw. Hausverwalter folgende Vorteile:

Legionellen­prüfung

Durch die zweite Novellierung der Trinkwasserverordnung des Bundesrates aus dem Oktober 2012 sind viele Gebäudeeigentümer verpflichtet, das System der zentralen Trinkwassererwärmung Ihrer Liegenschaft auf Legionellenbefall prüfen zu lassen.

H.E. Zühlke GmbH bietet Proben­entnahme an

Diese natürlich vorkommenden Bakterien können überall im Süßwasser entstehen. Ideale Bedingungen finden sie jedoch vor, wo Wassertemperaturen von 25-50 °C vorherrschen und wenig Zirkulation stattfindet. Besonders gefährdet sind daher vor allem ältere Anlagen oder Häuser mit Bereichen, die nur zeitweise genutzt werden.

Die Trinkwasserverordnung schreibt eine Erstbeprobung bis zum 31.12.2013 vor. Bei entsprechender Legionellenkonzentration ist eine Meldung an das zuständige Gesundheitsamt verpflichtend. Die Prüfung nach Legionellenbefall muss im dreijährigen Rhythmus wiederholt werden.

Die H.E. Zühlke GmbH bietet die Durchführung der geforderten Probeentnahmen an. Wo dies nicht möglich sein sollte, vermitteln wir Sie gerne an einen geeigneten Partner. Selbstverständlich verfügen unsere dafür vorgesehenen Service-Mitarbeiter über die notwendige Akkreditierung. Die Schaffung entsprechender Entnahmestellen muss jedoch vorher von einem Fachbetrieb für Sanitärinstallation vorgenommen werden.