Allgemeine Geschäftsbedingungen

(Stand 08.05.2017)

1. Allgemeine Grundlagen

Als Grundlage des Geschäfts gelten die nachstehenden Bedingungen. Abweichende Allgemeine Geschäftsbe-dingungen des Kunden haben keine Gültigkeit. Ergänzungen und Änderungen dieses Vertrages haben nur Gültigkeit, sofern Sie mit einem Handlungs-bevollmächtigten unseres Hauses vereinbart werden.

2. Laufzeit des Vertrages

Die Laufzeit des Vertrages wird in der/dem Betreuungs-vereinbarung/Gerätemietvertrag vereinbart und verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn nicht 6 Monate vor Ablauf des Vertrages schriftlich gekündigt wird. Gültig ist hier der Eingang der Kündigung in unserem Hause.

Die geschlossenen Verträge gehen im Falle des Verkaufs der Liegenschaft auf den Käufer über. Sollte dies nicht der Fall sein, ist die ggfls. noch zu zahlende Restmiete/Garantiewartung für die im Objekt befindlichen Zähler sofort zur Zahlung fällig.

3. Preise und Gebühren

Die aktuell gültigen Preise/Gebühren ergeben sich aus dem mit Ihnen geschlossenen Vertrag bzw. dem Ihnen übermittelten Angebot sowie den dazugehörigen Anlagen. Preis- und Gebührenerhöhungen, die auf einer Veränderung der preisbildenden Faktoren beruhen (z.B. gestiegene Lohn-/Materialkosten, unbekannte oder noch nicht wirksame Kostenerhöhungen durch Steuern, Abgaben, Umlagen etc.) behalten wir uns künftig vor.

4. Rechnungsstellung

Die Rechnungen für Miete und Garantiewartung der Geräte werden im Regelfall im Voraus gestellt. Ebenso werden im Voraus die Kosten der Ablesung sowie deren Vorbereitung berechnet.

Die Kosten der Heiz- und/oder Betriebskostenabrechnung werden mit deren Erstellung berechnet.

5. Zahlungsbedingungen

Sämtliche gestellten Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Im Falle des Verzugs sind wir berechtigt, Mahngebühren zu erheben und ggfls. einen Bevollmächtigten mit der Wahrnehmung unserer Interessen zu beauftragen.

6. Gerätemontage/-tausch

Sofern ein Eingriff ins Rohrleitungssystem für die Montage/Tausch der Geräte erforderlich ist, muss diese Arbeit auf Kosten des Kunden von einem Installationsbetrieb durchgeführt werden.

Sollten beim Tausch die Absperrventile beschädigt sein oder ggfls. aufgrund von jahrelangem Nichtbetätigen beschädigt werden, gelten vorstehende Bestimmungen.

H.E. Zühlke GmbH übernimmt keine Haftung von Schäden, die bei der Installation oder beim Austausch von Wasser- bzw. Wärmezählern infolge von Mängeln oder Defekten am Rohrleitungssystem auftreten (z.B. mangelhafte oder überalterte Absperrorgane oder Rohrverbindungen).

Die Haftung auf Schadenersatz wird ausgeschlossen. Dies gilt nicht wenn es sich um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt und die Verletzung auf einem vorsätzlichen oder fahrlässigen Verhalten der H.E. Zühlke GmbH oder seines Erfüllungsgehilfen beruht.

Ggfls. an die Heizkörper zu montierende Heizkostenverteiler werden an diese geschweißt. Bei Demontage/Tausch der Altgeräte kann es zu Lackschäden an den Heizkörpern kommen. Etwaige Schäden dieser Art werden nicht durch uns behoben und gehen nicht zu unseren Lasten.

7. Gewährleistung

Der Kunde gibt uns alle nötigen Informationen hinsichtlich der technischen Ausstattung der Liegenschaft, die zur Montage unserer Geräte notwendig sind. Weiterhin informiert uns der Kunde, wenn Änderungen an dieser Ausstattung Veränderungen vorgenommen werden. Diese Informationen haben rechtzeitig vor Montage der Geräte bzw. Erstellung der Abrechnung zu erfolgen, ansonsten entfällt die Gewährleistung für die ordnungsgemäße Ausstattung zur Verbrauchserfassung sowie die ordnungsgemäße Erstellung der Abrechnung.

Sollten Änderungen in der Ausstattung der Liegenschaft bzw. der Art und Weise der Abrechnung von dem Kunden abgelehnt werden, wenn er von uns auf die Notwendigkeit hingewiesen wurde, entfällt unsere Gewährleistung.

8. Jahresablesung der Geräte

Die Anmeldung zur Jahresablesung erfolgt entsprechend rechtzeitig vor dem geplanten Ablesetermin. Sollte nach zwei Ableseversuchen eine Ablesung nicht zustande gekommen sein, sind wir berechtigt, diese Ablesewerte zu schätzen. Jeder weitere Ablesetermin ist kostenpflichtig.

9. Abwicklung der Abrechnungserstellung

Der Kunde erhält jährlich rechtzeitig zur Erstellung der Abrechnung Formulare, in denen die für uns notwendigen Daten zur Erstellung der Abrechnung durch den Kunden eingetragen und an uns weitergeleitet werden. Die vom Kunden eingetragenen Daten sind verbindlich und uns spätestens 8 Wochen vor Ablauf der Verjährungsfrist (12 Monate) zukommen zu lassen. Sollte der Kunde die Abrechnung direkt online über unser Portal abwickeln, übernehmen wir keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Im Falle der Nichteinhaltung der vorstehend genannten Frist behalten wir uns vor, die jeweilige Jahresabrechnung mit den Vorjahresnutzerdaten und Vorjahreskosten in Verbindung mit den Werten der aktuellen Jahresablesung zu erstellen. Wir haften nicht für eventuelle dem Kunden hieraus entstehende Schäden.

Der Kunde verpflichtet sich, die von uns erhaltene Abrechnung vor Weiterleitung an die Mieter/Nutzer auf die Richtigkeit zu prüfen und ggfls. Fehler in der Abrechnung innerhalb von 2 Wochen uns gegenüber anzuzeigen. Sollte sich herausstellen, dass die Abrechnung aufgrund von Fehlern unsererseits nicht korrekt ist, wird eine kostenlose Korrekturabrechnung erstellt. Anderenfalls ist eine Korrekturabrechnung kostenpflichtig.

10. Sonstige Vereinbarungen

Sämtliche vom Kunden erhaltene Daten werden durch uns nach einer Aufbewahrungsfrist von 4 Jahren vernichtet.

Als Gerichtsstand wird Tostedt vereinbart.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

H.E. Zühlke GmbH, Am Brook 19, 21255 Tostedt